Worin besteht die Besonderheit der Schadenshaftung im Arbeitsverhältnis?
Nach den Grundsätzen des allgemeinen Schadenersatzrechts muss der Schädiger dem Geschädigten jeden rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schaden ersetzen.
Im Bereich des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsrechts wird diese Grundregel (volle Haftung für jeden rechtswidrig verschuldeten Schaden) mehrfach abgeändert, und zwar in einigen Bereichen eingeschränkt, in anderen Bereichen hingegen erweitert. Dafür gibt es folgende Gründe:

