I. Einleitung
Aus Anlass der im internationalen Vergleich hohen Zahl an Untersuchungs- und Strafgefangenen in Österreich lud im Jänner 1982 der damalige Justizminister Christian Broda Vertreter aus dem Kreis der Richter-, Staats- und Rechtsanwaltschaft, der Universitäten, der Beamtenschaft aus dem Justizministerium und Sozialwissenschafter des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie ein, um dieses Problem zu diskutieren. In der konstituierenden Sitzung wurde beschlossen, Fragen der Untersuchungshaft vorrangig zu behandeln. Es wurde die „Arbeitsgruppe Haftzahlen“ gebildet, die als sachkundiges Gremium dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie zur Seite stand, das seinerseits mit einer empirischen Studie beauftragt wurde, um die Häufigkeit, die Dauer und die Begründungen der Untersuchungshaft zu analysieren.
