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„Als Nächstes kommt die Hauptverhandlung dran“ (Anonymus11Diese Ankündigung erfolgte kurz nach Gesetzwerdung des StPRG 2004 durch einen Mitarbeiter der Sektion II (Straflegistik) des BMJ.) - Überlegungen zur Fortsetzung der Strafprozessreform (Peter J. Schick)

Schick1. AuflSeptember 2006

I. Einleitung und Themenabgrenzung

Vor nunmehr eineinhalb Jahren hatte ich die Ehre, am 3. Österreichischen StrafverteidigerInnentag (11 ./12. März 2005) ein Referat mit dem Titel „Die neue Hauptverhandlung: Parteienprozess oder Inquisition?“ halten zu dürfen22 Schick, Die neue Hauptverhandlung: Parteienprozess oder Inquisition?, in: Soyer (Hrsg), Strafverteidigung - Ringen um Fairness. 3. Österreichischer StrafverteidigerInnentag (2005), 15 ff (im Folgenden: Referent/Redner, Strafverteidigung, Seite).. Dem Vortrag folgte eine Podiumsdiskussion, an der Lambauer, Danek, Ruhri, Piringer und Miklau 33 Miklau, Strafverteidigung (FN 2), 46 ff. teilnahmen. Der zum Teil sehr unterschiedliche Tenor der verschiedenen Statements veranlasst Kier 44 Kier, Buchbesprechung, AnwBl 2006, 301; Rech, Diskussionsbeitrag am 15. ÖJT, in: Verhandlungen des 15. Österreichischen Juristentages IV/2 (2004), 150 (im Folgenden: Redner, Diskussionsbeiträge, Seite), geht von ca 25 Jahren aus. zur eher pessimistischen Prognose: die Reform des Hauptverfahrens bei derart kontroversiellen Auffassungen werde wohl annähernd die Dauer der Diskussion des Vorverfahrens benötigen. Miklau 55 Miklau, Strafverteidigung (FN 2), 53. hält dagegen: „Der Reformbedarf (beim Hauptverfahren) ist geringer als im Ermittlungsverfahren. Die Grundstruktur der Hauptverhandlung - eine Mischform aus Inquisitions- und Parteiprozess - ist nicht veränderungsbedürftig, wohl aber das ‚Mischungsverhältnis‘“.

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