I. Einleitung und Themenabgrenzung
Vor nunmehr eineinhalb Jahren hatte ich die Ehre, am 3. Österreichischen StrafverteidigerInnentag (11 ./12. März 2005) ein Referat mit dem Titel „Die neue Hauptverhandlung: Parteienprozess oder Inquisition?“ halten zu dürfen2. Dem Vortrag folgte eine Podiumsdiskussion, an der Lambauer, Danek, Ruhri, Piringer und Miklau 3 teilnahmen. Der zum Teil sehr unterschiedliche Tenor der verschiedenen Statements veranlasst Kier 4 zur eher pessimistischen Prognose: die Reform des Hauptverfahrens bei derart kontroversiellen Auffassungen werde wohl annähernd die Dauer der Diskussion des Vorverfahrens benötigen. Miklau 5 hält dagegen: „Der Reformbedarf (beim Hauptverfahren) ist geringer als im Ermittlungsverfahren. Die Grundstruktur der Hauptverhandlung - eine Mischform aus Inquisitions- und Parteiprozess - ist nicht veränderungsbedürftig, wohl aber das ‚Mischungsverhältnis‘“.
