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Überwachung von Nachrichten und Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung nach altem und nach neuem Recht (Gabriele Schmölzer)

Schmölzer1. AuflSeptember 2006

I. Einleitung

Als ich 1988 anlassfallbedingt in die Diskussion um die Fernmeldeüberwachung nach den Regeln der StPO eingestiegen bin11 Schmölzer, Prozessuale Zwangsmittel im Fernmeldewesen - Beschlagnahme oder Überwachung? (§§ 143 ff, 149a, 149b StPO), RZ 1988, 247 ff; vgl zuvor zB Kunst, Das Abhören von Telefongesprächen zu Beweis- und Fahndungszwecken, ZVR 1963, 85 ff; Bernardini, Telephongeheimnis und Verfassungsschutz, Stb 1973/5, 2; Arnold, Es stellt einen Nichtigkeitsgrund dar, wenn sich das Strafurteil auf Ergebnisse einer unzulässigen Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit dem Verteidiger stützt, AnwBl 1980, 56 ff; Brandstetter, Die Fernmeldeüberwachung öffentlicher Telefonzellen, JBl 1984, 475 ff., um zu klären, nach welchen Bestimmungen der strafgerichtliche Zugriff auf Telegramme und „Fernschreiben“ erfolgen kann bzw muss, war dies exotisches Terrain. Heute erscheint es auf den ersten Blick zumindest von einem Teil der technischen Seite her22Der Telegramm-Dienst wird seit 1.1.2006 von der Telekom Austria nicht mehr angeboten. - als Anachronismus. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass über all die faktischen und rechtlichen Entwicklungen hinweg, die Grundfragen und -probleme sowie deren Lösungen ident geblieben sind. Wie sich Rechtsfragen durch Fortschreiten der technischen Möglichkeiten „tradieren“, zeigt beispielsweise auch die außerstrafprozessuale Telekommunikationsüberwachung am Arbeitsplatz: Waren es 1984 nur die Daten von Telefongesprächen, deren Aufzeichnung durch den Dienstgeber Besorgnis erregte33 Funk/Krejci/Schwarz, Zur Registrierung von Ferngesprächsdaten durch den Dienstgeber. Erörtert am Beispiel der Universität Graz, DrdA 1984, 285 ff., so hat nicht nur dieses Problem noch immer, sondern auch die Überwachung der Internet-Kommunikation etwa zwanzig Jahre später Rechtsfragen aufgeworfen44ZB Brodil, Die Registrierung von Vermittlungsdaten im Arbeitsverhältnis, ZAS 2004, 17 ff; Kotschy/Reimer, Die Überwachung der Internet-Kommunikation am Arbeitsplatz, ZAS 2004, 167 ff..

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