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Tendenzen der Strafprozessgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland (Peter Rieß)

Rieß1. AuflSeptember 2006

I. Einleitung

Meine erste Begegnung mit Roland Miklau, dem verehrten Jubilar, fand - einige Telefongespräche waren dem vorausgegangen - Anfang April 1979 in Wien statt. Wir beide waren damals Strafprozessreferenten in unseren Ministerien, Miklau in der von Egmont Foregger geleiteten strafrechtlichen Legislativabteilung des Bundesministeriums für Justiz, dem damals Christian Broda als Minister vorstand, ich im Bundesministerium der Justiz in Deutschland unter Justizminister Hans-Jochen Vogel. In dem beeindruckenden Sitzungssaal des Palais Trautson, dem Dienstsitz des Bundesministeriums für Justiz, ging es um eine umfassende Gesamtreform des Strafverfahrensrechts, für das in Österreich bereits auf umfängliche Protokolle eines zu deren Vorbereitung eingerichteten Arbeitskreises zurückgegriffen werden konnte. Eine Expertenrunde, die sich unter dem Vorsitz von Sektionschef Foregger und betreut vom Jubilar aus Mitgliedern dieses Arbeitskreises, Prof. Robert Hauser für die Schweiz und mich für Deutschland, zusammensetzte, erörterte Gemeinsamkeiten in den Reformbemühungen mit dem Ziel der Herausarbeitung übereinstimmender Grundsätze.

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