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Kriminalstatistik als Nachzüglerin der Justizreform: undifferenzierte Berichte über differenziertes Reagieren auf Kriminalität (Arno Pilgram)

Pilgram1. AuflSeptember 2006

Österreich hat in den letzten drei Jahrzehnten eine Reihe von Reformen des Strafrechts und Strafverfahrens bewerkstelligt, zu deren adäquater statistischer Dokumentation jeweils Revisionen der Rechtspflegestatistiken notwendig gewesen wären, denen viel zuwenig Aufmerksamkeit zuteil wurde. Statistikreformen sind der Rechtsreform immer nur halbherzig oder gar nicht gefolgt. Eine Konsequenz des akkumulierten Entwicklungsrückstands der Statistik ist ein drohender Blindflug bei der Auseinandersetzung mit der konkreten Rechtspraxis und künftigen gesetzlichen oder organisatorischen Reformen derselben. Für eine evidenzbasierte Kriminalrechtspraxis und Kriminalpolitik ist die Grundlage im Prinzip dünner statt besser geworden, lautet die These dieses Beitrags, der einen Aufruf zu einem entschiedenen Anlauf zur Reform der österreichischen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken darstellt.

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