I. Geltendes Recht
Die Neugestaltung des Vorverfahrens durch das Strafprozessreformgesetz 2004 (StPRG)1, das mit Jahresanfang 2008 in Kraft treten wird, hat die Rechtsstellungen des Beschuldigten und des Verteidigers zwar wesentlich gestärkt, aber insbesondere für die Rechte des Verteidigers bei der Vernehmung des Beschuldigten noch Wünsche offen gelassen. Zunächst ist es - nicht zuletzt auch im Blick auf ausländische Leser - sinnvoll, sich die geltende Rechtslage zu vergegenwärtigen, um sowohl Defizite des alten Rechts als auch grundsätzliche Fortschritte des neuen sichtbar zu machen. Die überlieferten Eigenheiten des geltenden Rechts sind längst nicht so erhaltenswert, wie es vielen noch erscheinen mag.
