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Der Sachverständige in Wirtschaftsstrafsachen und Probleme der Sicherung eines fairen Verfahrens (Wolfgang Moringer)

Moringer1. AuflSeptember 2006

I. Ausgangssituation

„Der Sachverständigenbeweis hat in Folge der steigenden Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die häufig eine kompetente Klärung außerjuristischer Fragen erforderlich machen, immer mehr an praktischer Bedeutung gewonnen“11 Hinterhofer, in: WK-StPO Vor §§ 1 16 ff Rz 33.. Wenn es auch eines Sachverständigenbeweises nicht bedarf, soweit die Richter ein Beweisergebnis nach ihrer allgemeinen und fachlichen Bildung beurteilen können22OGH 10 Os 137/86., bedingt die sich fortentwickelnde wissenschaftliche Forschung doch die zunehmende Einbeziehung verfügbarer Experten in das Strafverfahren33 Hinterhofer, ebd.. Dem Sachverständigengutachten kommt daher „immer häufiger eine wesentliche Bedeutung für den Verfahrensausgang“44 Hinterhofer, in: WK-StPO Vor §§ 1 16 ff Rz 34. zu.

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