I. Einführung
Am 13.6.2002 wurde der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB)1 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Er wurde in Österreich durch das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten (MS) der EU (EU-JZG) umgesetzt2, das am 1.5.2004 in Kraft getreten ist3.
