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Der Europäische Haftbefehl in Österreich: Das neue Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (Ursula Medigovic)

Medigovic1. AuflSeptember 2006

I. Einführung

Am 13.6.2002 wurde der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB)112002/584/JI, ABl 2002 L 190/1 vom 18.7.2002. vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Er wurde in Österreich durch das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten (MS) der EU (EU-JZG) umgesetzt22Der RB als Rechtsetzungsakt des Rates der EU ist in den MS nämlich nicht unmittelbar verbindlich, sondern muss von diesen erst im Wege der nationalen Gesetzgebung innerstaatlich verbindlich gemacht werden: Vgl Art 34 Abs 2 lit b) des Vertrags über die Europ Union (EUV), ABl 1997 C 340, 1, BGBl III 1999/85, idF ABl 2003 L 236, 1 bzw BGBl III 2004/54., das am 1.5.2004 in Kraft getreten ist33BGBl I2004/36 idF BGBl I 2004/164..

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