I. Vorbemerkung
Seit Beginn des Jahres 2006, in welchem der Jubilar seinen 65. Geburtstag feiert, anerkennt die österreichische Rechtsordnung eine Verantwortlichkeit von Verbänden für strafbare Handlungen, die aus ihrem Organisationsbereich heraus von einzelnen (natürlichen) Personen begangen werden. Eingeführt wurde die Verbandsverantwortlichkeit für Straftaten durch ein eigenes Bundesgesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)1, dessen Entwurf in der Straflegislativsektion des Bundesministeriums für Justiz unter der Leitung von Roland Miklau entstand2.
