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Verfolgungsermessen und Diversion im Verbandsstrafverfahren (Marianne Hilf)

Hilf1. AuflSeptember 2006

I. Vorbemerkung

Seit Beginn des Jahres 2006, in welchem der Jubilar seinen 65. Geburtstag feiert, anerkennt die österreichische Rechtsordnung eine Verantwortlichkeit von Verbänden für strafbare Handlungen, die aus ihrem Organisationsbereich heraus von einzelnen (natürlichen) Personen begangen werden. Eingeführt wurde die Verbandsverantwortlichkeit für Straftaten durch ein eigenes Bundesgesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)11Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG), BGBl I 2005/151. Siehe auch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl I2005/161., dessen Entwurf in der Straflegislativsektion des Bundesministeriums für Justiz unter der Leitung von Roland Miklau entstand22Siehe Zeder, Ein Strafrecht juristischer Personen: Grundzüge einer Regelung in Österreich, ÖJZ 2001, 630; ders, Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen - Verpflichtungen nach dem EU-Recht und Stand der Umsetzung in Österreich, in: Hochreiter (Hrsg), Bestrafung von Unternehmen, Anforderungen an die kommende gesetzliche Regelung aus ArbeiternehmerInnen- und KonsumentInnensicht, Informationen zur Umweltpolitik, Nr 157 (2003), 13; ders, Vortrag, in: Landesgruppe Österreich der Internationalen Strafrechtsgesellschaft/AIDP (Hrsg), Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden (2005), 63..

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