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Die Schweiz auf dem Wege zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (Robert Hauser/Niklaus Schmid)

Hauser/Schmid1. AuflSeptember 2006

I. Vorbemerkungen: Gegenstand dieses Beitrags

Der Bundesrat, die schweizerische Bundesregierung, unterbreitete dem Bundesparlament am 21.12.2005 die „Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts“ 11Die Autoren sind emeritierte Professoren für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Zürich.
Botschaft und Gesetzesentwürfe sind publiziert im Bundesblatt 2006, 1085 ff (zitiert im Folgenden als Botschaft). Sie sind auch abrufbar über www.admin.ch/d/ff/2006/1085.pdf .
. Teile dieser Parlamentsvorlage sind einerseits die erläuternde Botschaft von rund 300 Seiten, anderseits die Entwürfe für eine Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO, im Folgenden als E Art zitiert) mit 464 Artikeln sowie eine daran anschließende, aber separate Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (Jugendstrafprozessordnung, JStPO) mit 53 Artikeln. Damit sind die Bemühungen, das schweizerische Strafprozessrecht zu vereinheitlichen und die bisherigen 26 kantonalen Prozessgesetze sowie entsprechende Gesetze auf Bundesebene durch ein diese Materie regelndes Bundesgesetz abzulösen, in das entscheidende Stadium getreten.

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