I. Vorbemerkungen: Gegenstand dieses Beitrags
Der Bundesrat, die schweizerische Bundesregierung, unterbreitete dem Bundesparlament am 21.12.2005 die „Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts“ 1 . Teile dieser Parlamentsvorlage sind einerseits die erläuternde Botschaft von rund 300 Seiten, anderseits die Entwürfe für eine Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO, im Folgenden als E Art zitiert) mit 464 Artikeln sowie eine daran anschließende, aber separate Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (Jugendstrafprozessordnung, JStPO) mit 53 Artikeln. Damit sind die Bemühungen, das schweizerische Strafprozessrecht zu vereinheitlichen und die bisherigen 26 kantonalen Prozessgesetze sowie entsprechende Gesetze auf Bundesebene durch ein diese Materie regelndes Bundesgesetz abzulösen, in das entscheidende Stadium getreten.