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Die Entwicklung der Opferrechte im österreichischen Strafprozessrecht (Udo Jesionek)

Jesionek1. AuflSeptember 2006

I. Einleitende Bemerkungen

Durch mehr als zwei Jahrhunderte hindurch war das Verbrechensopfer aus dem Strafprozess im Wesentlichen ausgeklammert und nur auf seine Rolle als Beweismittel reduziert. Durch das StRÄG 198711Strafrechtsänderungsgesetz, BGBl 1987/609. kam es erstmalig zu einer - wenn auch anfangs sehr beschränkten - Berücksichtigung auch der psychosozialen Bedürfnisse des Verbrechensopfers.

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