I. Ausgangssituation, Anliegen, Widmung
1. Ausgangssituation
Die mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 erfolgte Einführung umfassender Diversionsregelungen in das österr Strafrecht galt von allem Anfang an als wichtigste strafrechtliche Reform seit der Gesamtreform von 1975. Und dies mit gutem Grund. Stand doch der mit Diversion bezeichnete alternative Umgang mit Strafsachen, den es vorher nur für die Sonderbereiche des Drogen- und des Jugendstrafrechts gab, nunmehr ganz generell für erhebliche Teile der leichteren bis hinauf zur mittleren Kriminalität offen. Davon waren nicht nur unmittelbar große Auswirkungen auf die Praxis zu erwarten. Der in Rede stehende neue Ansatz bedeutete vielmehr zugleich eine ganz entscheidende Verstärkung der bereits seit einiger Zeit in Gang befindlichen Änderungen im Grundverständnis des Strafrechts insgesamt1.
