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Die Anwendung des transnationalen Ne-bis-in-idem-Prinzips in Europa – and the Oscar for the development of standards goes to … the Court11Der Autor ist Mitglied des Juristischen Dienstes der Kommission. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. (Wolfgang Bogensberger)

Bogensberger1. AuflSeptember 2006

I. Der Europäische Gerichtshof als Zielscheibe

Wenn politische Eliten der Mitgliedstaaten die „Vorschriften der EU“ kritisieren, fördert dies zwar manchmal deren innerstaatliche Popularität, außer, es stellt sich heraus, dass die Vertreter dieses Landes - und manchmal sogar die Kritiker selbst an der Entstehung dieser Vorschriften beteiligt gewesen sind. Weil die Mitverantwortung der nationalen politischen Eliten am europäischen Geschehen immer stärker ins allgemeine Bewusstsein vordringt, nimmt die Neigung zu dieser Form der Kritik eher ab. „Risikoloser“ dagegen scheint es, solche Kritik an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg (im Folgenden: EuGH) zu richten22Anfang dieses Jahres kritisierte etwa der österreichische Bundeskanzler Schüssel, unterstützt vom dänischen Ministerpräsidenten Rasmussen, mehrmals den EuGH, weil sich dieser in Angelegenheiten einmische, die der nationalen Kompetenz unterstünden und forderte in seiner damaligen Funktion als Präsident des Rates, die Rolle des EuGH zu überdenken (vgl ua Wiener Zeitung vom 13.1.2006).. Denn die politische Mitverantwortung etwa an einer unklaren und daher auslegungsbedürftigen Rechtslage ist nicht immer leicht rekonstruierbar und der EuGH kann sich gegen öffentliche Kritik kaum wehren, liegt doch seine Aufgabe - wie die jedes Gerichts - in der Rechtsprechung und nicht im öffentlichen Diskurs darüber.

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