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IV. Auflösung und Abwicklung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4287
Art 63 SE-VO verweist hinsichtlich Auflösung und Abwicklung einer SE auf das Aktienrecht im Sitzstaat der SE (siehe AG VIII.).

4288
Neben den nationalen Bestimmungen für Aktiengesellschaften enthält auch die SE-VO Gründe, die zur Auflösung der SE führen können:

Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß Art 25 und 26 SE-VO bei der Gründung durch Verschmelzung (Art 30 S 2 SE-VO);

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