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B. Dualistisches System

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4224
Das dualistische System kennt neben der Hauptversammlung ein Leitungsorgan (Vorstand), das die Geschäfte der Gesellschaft führt und vertretungsbefugt ist und ein Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat), das die Tätigkeit des Leitungsorgans überwacht und kontrolliert.

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