vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Inhalt der Satzung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4203
Der Ausdruck „Satzung der SE“ meint im Rahmen der SE-VO sowohl die Gründungsurkunde als auch die Satzung im eigentlichen Sinn, sofern diese von der Gründungsurkunde getrennt ist (Art 6 SE-VO).

4204
Die Satzung einer SE muss folgenden Mindestinhalt aufweisen:

Firma und Sitz der Gesellschaft (§§ 5 Abs 1 SEG, 17 Z 1 AktG);

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!