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D. Umgründung einer bestehenden SE

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4201
Aus den Art 9 und 10 SE-VO ergibt sich, dass Umgründungsmaßnahmen einer SE nach den gleichen Regeln möglich sind wie bei einer Aktiengesellschaft. Zur Anwendung kommen das AktG, UmwG und SpaltG. Eine SE kann auch durch Spaltung einer SE gegründet werden2222 Rauter, JAP 2004/2005, 107..

4202
Gesondert geregelt ist in Art 66 SE-VO die Umwandlung einer SE in eine dem Recht ihres Sitzstaates unterliegende Aktiengesellschaft.

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