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B. Wesen

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Rechtsnatur

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Die SE ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art 1 Abs 3 SE-VO), die sie am Tag ihrer Eintragung in das in Art 12 SE-VO genannte Register (das ist in Österreich das Firmenbuch) erwirbt (Art 16 Abs 1 SE-VO). Die SE ist damit eine juristische Person88Siehe zB Greda in Kalss/Hügel § 2 SEG Rz 9 mwN..

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