Die Verordnung (EG)Nr 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde am 10.11.2001 im Amtsblatt veröffentlicht3. In Kraft getreten ist die SE-VO aber erst am 8.10.2004 (Art 70 SE-VO). Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8.10.2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft4 hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer in innerstaatliches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie regelt die Stellung der Arbeitnehmer in der SE und stellt eine untrennbare Ergänzung zur SE-VO dar. In Österreich wurde sie insbesondere im ArbVG (siehe insb §§ 208 ff) umgesetzt5.

