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A. Rechtsquellen

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Die Verordnung (EG)Nr 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde am 10.11.2001 im Amtsblatt veröffentlicht33ABlEG 2001 Nr L 294/1, zuletzt geändert durch ABlEG 2006 Nr L 363/1.. In Kraft getreten ist die SE-VO aber erst am 8.10.2004 (Art 70 SE-VO). Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8.10.2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft44ABlEG 2001 Nr L 294/22. hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer in innerstaatliches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie regelt die Stellung der Arbeitnehmer in der SE und stellt eine untrennbare Ergänzung zur SE-VO dar. In Österreich wurde sie insbesondere im ArbVG (siehe insb §§ 208 ff) umgesetzt55Ausführlich Gahleitner in Kalss/Hügl 715 ff..

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