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B. Den Gesellschaftern vorbehaltene Kompetenzen

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Einzelne Kompetenzzuweisungen

3142
Gemäß § 35 Abs 1 GmbHG unterliegen nachstehend aufgelistete Gegenstände der Beschlussfassung der Gesellschafter; ferner behält das GmbHG (vgl § 35 Abs 1 S 1 GmbHG) auch noch an anderen Stellen bestimmte Angelegenheiten der Entscheidung der Gesellschafter vor (so etwa Satzungsänderungen, insbesondere Änderung des Stammkapitals, Auflösung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Abschluss von Unternehmensverträgen, Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern, Wahl des Abschlussprüfers, Bestimmung einer zur Aufbewahrung der Bücher nach Beendigung der Gesellschaft zuständigen Person)23822382Vgl auch Koppensteiner § 35 GmbHG Rz 3 mwN; Reich-Rohrwig, GmbH-Recht 330 f; Gellis/Feil § 35 GmbHG Rz 1; Kostner/Umfahrer Rz 436..

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