Die Beschlüsse der Gesellschafter können auf
dreierlei Weise zustande kommen:
Die Generalversammlung (Gesellschafterversammlung) setzt sich (nur) aus den Gesellschaftern zusammen.
Zur
Beschlussfähigkeit muss mindestens 1/10 des Stammkapitals anwesend sein (
Präsenzquorum von 10%); sonst ist eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die dann auf jeden Fall beschlussfähig ist (§ 38 Abs 6 und 7 GmbHG).