vorheriges Dokument
nächstes Dokument

L. Erteilung von Prokura und Bestellung von Handlungsbevollmächtigten

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Handlungsvollmacht

2943
Der Betrieb von Geschäften der Gesellschaft sowie die Vertretung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbetrieb kann auch einzelnen - bloß gesamtvertretungsbefugten18611861Unstrittig; bei ohnedies bestehender Einzelvertretungsbefugnis machte die Erteilung einer Handlungsvollmacht schon begrifflich keinen Sinn. - Geschäftsführern und sonstigen Bevollmächtigten oder Beamten der Gesellschaft zugewiesen werden. In diesem Fall bestimmt sich ihre Befugnis nach der ihnen erteilten Vollmacht; sie erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtshandlungen, welche die Ausführung derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt (§ 28 Abs 1 GmbHG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!