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M. Wettbewerbsverbot (Konkurrenzverbot)

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2950
§ 24 GmbHG regelt das Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer. Während § 24 Abs 1 GmbHG nicht zwischen Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführern unterscheidet, handelt Abs 2 leg cit nur vom Gesellschafter-Geschäftsführer. Dennoch ist jenem Teil der Lehre zu folgen, der diese Bestimmung entsprechend auf den Fremdgeschäftsführer heranzieht18761876So Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2 Rz 2/300; Gellis/Feil § 24 GmbHG Rz 4; Wünsch, GesRZ 1982, 272; abweichend Koppensteiner § 24 GmbHG Rz 10..

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