Die Gründung der GmbH vollzieht sich verglichen mit der AG-Gründung verhältnismäßig einfach und kostengünstig.
Es gilt uneingeschränkt das Normativsystem 1090.
Selten wird eine Vorgründungsgesellschaft (= Vereinigung der künftigen Gesellschafter vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags) durch Abschluss eines notariatsaktpflichtigen1091 Vorvertrags gebildet1092. Die von der Vorgründungsgesellschaft zu unterscheidende Vorgesellschaft (Vor-GmbH) entsteht dagegen stets im Zuge der Gründung; ihre Rechtsnatur und die Haftung für Verbindlichkeiten aus der Zeit zwischen Gründung und Eintragung wurden in Lehre und Rsp kontroversiell diskutiert1093.

