Von der Vorgesellschaft zu unterscheiden ist die sogenannte Vorgründungsgesellschaft. Dabei handelt es sich - wie eingangs angesprochen - um die Vereinigung der künftigen Gesellschafter vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags durch Abschluss eines notariatsaktpflichtigen1099 Vorvertrags1100.OGH GesRZ 1981, 178 (Ostheim). Die Vorgründungsgesellschaft wird als GesBR eingestuft (OGH ecolex 2005/284).