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D. Rechte der Genossenschafter

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Mitwirkungsrechte

2032
Zu den wichtigsten Mitwirkungsrechten gehören:

das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und zu den Punkten der Tagesordnung zu sprechen und darüber abzustimmen (Art 58 Abs 1 SCE-VO);das Recht von mindestens 5000 Mitgliedern der SCE oder von Mitgliedern, die mindestens 10% der Stimmrechte halten, eine Generalversammlung einzuberufen und eine Tagesordnung aufzustellen (Art 55 SCE-VO);

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