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B. Ausgabe von Wertpapieren und Schuldverschreibungen

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2025
Art 64 SCE-VO ermöglicht der SCE zusätzliche Finanzierungsformen. Demnach kann die Satzung einer SCE die Ausgabe von Wertpapieren und Schuldverschreibungen, die keine Geschäftsanteile sind, vorsehen1111Hierzu Schulze/Wiese, ZfgG 56 (2006) 116 f..

Hierzu Schulze/Wiese, ZfgG 56 (2006) 116 f.

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