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A. Gründungsverfahren

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2009
Art 2 SCE-VO sieht drei Formen der Gründung einer SCE vor88Beachte hierzu Münkner, Europäische Genossenschaft (SCE) und Europäische Genossenschaftstradition 17.:

Neugründung (Art 2 Abs 1 Fall 1 bis 3 SCE-VO) Verschmelzung von zwei oder mehr bestehenden Genossenschaften aus verschiedenen EU-Ländern (Art 2 Abs 1 Fall 4 SCE-VO)

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