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D. Firma

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2007
Der Firma der Europäischen Genossenschaft ist der Zusatz „SCE“ voran- oder nachzustellen und gegebenenfalls der Zusatz „mit beschränkter Haftung“ anzufügen (Art 1 Abs 2; Art 10 Abs 1 SCE-VO). Die Verwendung des Rechtsformzusatzes „SCE“ ist ausschließlich einer SCE vorbehalten.

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