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VIII. Besondere Bestimmungen je nach Haftungsstruktur

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1876
Die dargestellten Regelungen über die Errichtung der Genossenschaft, die Rechtsverhältnisse der Genossenschafter, die Genossenschaftsorgane, die Auflösung und die Liquidation finden - sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall anderes bestimmt ist - auf jede Ausgestaltungsform der Genossenschaft Anwendung.

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