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G. Sonstige Auswirkungen der Liquidation auf das Innen- und Außenverhältnis

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1874
Ungeachtet der Auflösung der Genossenschaft bleiben bis zur Beendigung der Liquidation für das Innen- als auch das Außenverhältnis grundsätzlich die bisherigen Regeln aufrecht, soweit nichts Abweichendes angeordnet wird und sich aus dem Wesen der Liquidation nichts anderes ergibt (§ 50 Abs 1 GenG).

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