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B. Rechtsstellung der Genossenschafter

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1708
Die Rechtsstellung der Genossenschafter ergibt sich aus dem Genossenschaftsvertrag und dem Gesetz103103Näher zur Rechtsstellung der Genossenschafter Keinert, Genossenschaftsrecht Rz 521 ff..

Näher zur Rechtsstellung der Genossenschafter Keinert, Genossenschaftsrecht Rz 521 ff.



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