Als Mitglieder einer Genossenschaft kommen grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts (insb AG, GmbH, SE, Genossenschaften) sowie des öffentlichen Rechts in Betracht. Ferner die eingetragenen Personengesellschaften (OG und KG)101. Mangels Rechtsfähigkeit ist eine Mitgliedschaft von GesBR oder einer Stillen Gesellschaft nicht möglich102.

