Das Genossenschaftsgesetz folgt dem Normativsystem. Gemäß § 8 S 1 GenG wirkt die Firmenbucheintragung konstitutiv. Vor erfolgter Eintragung in das Firmenbuch besteht die Genossenschaft als solche nicht91. Astl/Pfalz/Steinböck in Dellinger § 8 GenG Rz 1.

