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E. Entstehung der Genossenschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1699
Das Genossenschaftsgesetz folgt dem Normativsystem. Gemäß § 8 S 1 GenG wirkt die Firmenbucheintragung konstitutiv. Vor erfolgter Eintragung in das Firmenbuch besteht die Genossenschaft als solche nicht9191 Astl/Pfalz/Steinböck in Dellinger § 8 GenG Rz 1..

Astl/Pfalz/Steinböck in Dellinger § 8 GenG Rz 1.



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