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H. Unternehmereigenschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1671
§ 2 UGB nimmt die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie die Europäischen Genossenschaften in den Kreis der Unternehmer kraft Rechtsform auf.

1672
Insofern kommt es für die Anwendbarkeit insbesondere des Vierten Buches nicht darauf an, ob die Genossenschaft ein Unternehmen iSv § 1 Abs 2 UGB betreibt.

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