vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Insolvenzfähigkeit als Ausfluss der Rechtsfähigkeit

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1662
Die Genossenschaft als Rechtssubjekt ist konkurs- und ausgleichsfähig (vgl auch § 17 GenKV). Zu beachten ist, dass für jede Art der Genossenschaft auch Überschuldung einen Konkursgrund bildet6060Siehe nur Dellinger in Konecny/Schubert § 67 KO Rz 5, 59; Dellinger, GesRZ 1995, 101 f; Schumacher in Bartsch/Pollak/Buchegger II/2 § 67 KO Rz 7..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!