Die EWIV kann durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden; das hierfür vorgesehene Einstimmigkeitserfordernis ist dispositiv, eine abweichende Regelung im Gründungsvertrag daher möglich (Art 31 Abs 1 EWIV-VO).Die Vereinigung muss gemäß Art 31 Abs 2 EWIV-VO durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden, wenn

