Von der vorstehend behandelten Auflösung sind Liquidation und (Voll-)Beendigung zu unterscheiden.
Auflösung bedeutet vorerst nur, dass die Gesellschaft nicht mehr als werbende fortbesteht, der Abwicklungszweck - spätestens dann, wenn feststeht, dass eine Fortsetzung nicht erfolgen soll - an die Stelle des ursprünglichen Gesellschaftszwecks tritt beziehungsweise in den vorgesehenen Grenzen modifiziert.