Die Vorschriften über die Liquidation gelten sowohl für OG als auch KG. Für verdeckte Kapitalgesellschaften sind sie mit gewissen Modifikationen gleichfalls anwendbar. Ergänzend kommen sie auf EWIV mit Sitz im Inland zur Anwendung1439. Auch für in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaften - dh wenn eine Rückabwicklung mit Ex-tunc-Wirkung ausscheidet - kommen, jedenfalls nach deren Eintragung, §§ 145 ff UGB zum Tragen, nicht hingegen in Bezug auf bloße Scheingesellschaften1440.

