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A. Erfasste Gesellschaften

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Die Vorschriften über die Liquidation gelten sowohl für OG als auch KG. Für verdeckte Kapitalgesellschaften sind sie mit gewissen Modifikationen gleichfalls anwendbar. Ergänzend kommen sie auf EWIV mit Sitz im Inland zur Anwendung14391439 U. Torggler in Straube § 145 HGB Rz 13.. Auch für in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaften - dh wenn eine Rückabwicklung mit Ex-tunc-Wirkung ausscheidet - kommen, jedenfalls nach deren Eintragung, §§ 145 ff UGB zum Tragen, nicht hingegen in Bezug auf bloße Scheingesellschaften14401440 Jabornegg in Jabornegg § 145 HGB Rz 2; Dellinger, Liquidation 73; U. Torggler in Straube § 145 HGB Rz 17; OGH SZ 68/225..

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