Anders als GmbH und AG ist die OG - Gleiches gilt für die KG -
nicht Unternehmer kraft Rechtsform iSv § 2 UGB. Die OG wie auch die KG ist nur dann Unternehmer, wenn sie ein Unternehmen iSv § 1 Abs 2 UGB betreibt. Auch eine vor In-Kraft-Treten des UGB als OHG bzw OEG (Entsprechendes gilt in Bezug auf KG bzw KEG) gegründete Gesellschaft gilt gemäß § 907 UGB nur dann als Unternehmer iSv § 1 UGB, wenn sie ein Unternehmen betreibt.