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F. Unternehmereigenschaft und Anwendbarkeit der einzelnen Bücher des UGB

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Unternehmereigenschaft der eingetragenen Personengesellschaft

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Anders als GmbH und AG ist die OG - Gleiches gilt für die KG - nicht Unternehmer kraft Rechtsform iSv § 2 UGB140140Siehe auch Krejci in Krejci, Komm-UGB § 105 Rz 7.. Die OG wie auch die KG ist nur dann Unternehmer, wenn sie ein Unternehmen iSv § 1 Abs 2 UGB betreibt141141Zur Definition des „Unternehmers“ und des „Unternehmens“ siehe stellvertretend für viele Dehn in Krejci, Komm-UGB § 1 Rz 1 ff, insb Rz 3 ff, 17 ff mwN.. Auch eine vor In-Kraft-Treten des UGB als OHG bzw OEG (Entsprechendes gilt in Bezug auf KG bzw KEG) gegründete Gesellschaft gilt gemäß § 907 UGB nur dann als Unternehmer iSv § 1 UGB, wenn sie ein Unternehmen betreibt.

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