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E. Unternehmensgegenstand

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Wie bei den Kapitalgesellschaften ist auch bei den Personengesellschaften, namentlich der OG, zwischen dem Gesellschaftszweck und dem Unternehmensgegenstand zu differenzieren136136Hierzu Jabornegg in Jabornegg § 105 HGB Rz 55.. Der Unternehmensgegenstand stellt den im Verhältnis zum Gesellschaftszweck engeren Begriff dar. Er beschreibt den konkreten Tätigkeitsbereich der Gesellschaft, nicht hingegen ihre grundsätzliche Zielsetzung (zB Gewinnerzielung oder rein ideelle Tätigkeit)137137Str; wie hier U. Torggler/Torggler in Straube § 105 HGB/Art 7 Nr 1 EVHGB Rz 15 mwN..

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