Bei der OG (KG) handelt es sich um eine
Gesellschaft ieS, die eine geschlossene Mitgliederzahl aufweist. Sie stellt ferner eine Personengesellschaft und Außengesellschaft dar. Aufgrund ihrer organisatorischen Grundkonzeption und des mit dieser Gesellschaftsform verbundenen speziellen Gläubigerschutzes ist die Individualität der Gesellschafter von besonderer Bedeutung. Sie beruht auf dem Grundsatz der Selbstorganschaft.