Im Vergleich zur KG und GmbH kommt der O(H)G nur untergeordnete Bedeutung zu. Vor In-Kraft-Treten des UGB überstieg selbst die Zahl der OEG mit etwa 12.500 jene der OHG, von denen weniger als 2000 im Firmenbuch eingetragen waren, um ein Vielfaches21. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der OG und dem Entfall des EEG ist die Zahl der OG vorerst deutlich gestiegen. Zu erwarten steht, ob ein Abwandern in den Bereich der GesBR beziehungsweise GmbH eintreten wird.

