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B. Unternehmereigenschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Auch derart in Offene Gesellschaften „umgewandelte“ OEG sind nicht Unternehmer kraft Rechtsform. Wie sich aus § 907 Abs 2 lS UGB ergibt, „gelten“ sie, sofern ihr Gegenstand auf eine unternehmerische Tätigkeit gerichtet ist, ab diesem Zeitpunkt als Unternehmer iSv § 1 UGB44Kritisch in Bezug auf die gewählte Formulierung „gelte“, Krejci in Krejci, Komm-UGB Vor §§ 105 - 160 Rz 26: „sind“..

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