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BAO § 295 lit a

54. AuflDezember 2006

2416
Fragen zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse gemäß § 295a BAO: § 295a BAO ist auch ohne Steuerklauseln und ohne Gutgläubigkeit anwendbar

Novacek Erich, ÖStZ 2006/578

Rückwirkende Ereignisse, Berücksichtigung bei Besteuerung

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