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Zu Kapitel 2

1. AuflSeptember 2018

Die österreichische Rechtsordnung kennt keinen einheitlichen Krisenbegriff. Der Begriff der Krise wird je nach dem normativen Zusammenhang unterschiedlich definiert.Der Entstehungsprozess der Krise bzw der Krisenindikatoren schreitet gegenläufig zu ihrer Erkennbarkeit fort (sog Krisenparadoxon).

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