Obgleich das Thema Krisenwarnpflichten in der österreichischen Literatur und Rechtsprechung nur punktuell behandelt wurde, zeigt die vorliegende Untersuchung, dass Berater auch hierzulande mit einem nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiko im Fall der Verletzung von Krisenwarnpflichten konfrontiert sein können. Aufgrund ihrer betriebswirtschaftsbezogenen Tätigkeit und der strengen höchstgerichtlichen Judikatur im Bereich der Beraterhaftung ist insbesondere Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern anzuraten, eine Krisenwarnung eher früher als später auszusprechen. Weiters ist die Insolvenz- und Sanierungsbranche angehalten, ihre Haftungsrisiken gegenüber organschaftlichen Vertretern, Gesellschaftern und Gläubigern zu beachten und – wenn möglich – den Schutz Dritter durch entsprechende Klarstellungen in schriftlichen Expertisen auszuschließen.

