Wie eben dargestellt, hat der BGH in seiner Entscheidung IX ZR 145/11 vom 14.06.2012 wohlüberlegte Argumente für die Einbeziehung des Geschäftsführers einer GmbH in den Schutzbereich eines Vertrags über die Prüfung der Insolvenzreife geliefert.1485 Der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt wäre auch nach stRsp des OGH nicht anders zu beurteilen.

