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4.3.1 Rechtsprechung und Lehre in Deutschland

1. AuflSeptember 2018

In der deutschen Rechtsprechung war die Frage der drittschützenden Wirkung von Krisenwarnpflichten bereits mehrmals Gegenstand oberstgerichtlicher Entscheidungen. Als richtungsweisend ist hier die bereits referierte Entscheidung des BGH vom 14.06.2012, IX ZR 145/11 zu nennen:14591459 Dazu Abschnitt 2.4.1.2.3. Der BGH ist ausgehend von einem konkludent abgeschlossenen Vertrag über die Prüfung der Insolvenzreife zum Ergebnis gelangt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft als auch (unabhängig davon) wegen seiner Geschäftsführerfunktion als Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrags – der mit der Gesellschaft abgeschlossen worden ist – miteinzubeziehen ist.14601460 BGH 14.06.2012, IX ZR 145/11 Rz 20 ff; dazu Schwarz, NZI 2012, 872. Der BGH löst die Frage des Drittschutzes in diesen Fällen konsequent über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und geht dabei von den in zahlreichen früheren Entscheidungen entwickelten Grundsätzen zur Dritthaftung aus.14611461 H. Müller, ZInsO 2013, 2185 mwN; BGH 02.07.1996, X ZR 104/94; 07.05.2009, III ZR 277/08. Als dogmatische Grundlage dient dem BGH die vom Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) durchdrungene ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB).14621462 Gehrlein, NZG 2013, 963; BGH 14.06.2012, IX ZR 145/11 Rz 14; die dogmatischen Grundlagen sollen an dieser Stelle nicht näher erörtert werden, zumal die Rsp des BGH den vom OGH aufgestellten Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sehr ähnlich ist; insoweit sei auf die Abschnitte 4.2.2 und 4.2.3 verwiesen. Für den Steuerberater ist hier insbesondere die Entscheidung IX ZR 193/10 vom 13.10.2011 zu nennen, in der es um die Einbeziehung des GmbH-Geschäftsführers in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats ging.14631463 BGH 13.10.2011, IX ZR 193/10 Rz 6 ff; dazu Kayser, ZIP 2014, 600. Als Kriterien für die Einbeziehung des Dritten haben sich nach dieser Judikatur herausgebildet:

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